Sicherheitspolizeigesetz und Vorratsdatenspeicherung schränken Pressefreiheit in Österreich ein
3.5.2012ÖJC-Präsident unterschreibt am 3. Mai Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Tag der Pressefreiheit am 3. Mai wurde 1993 von der UNO-Generalversammlung ausgerufen. Zwei Jahre zuvor war in Namibias Hauptstadt Windhuk die "Erklärung zur Pressefreiheit" beschlossen worden. Seit damals hat sich die Lage für Journalisten weltweit nicht verbessert - sondern dramatisch verschärft. So könnte heuer, nach Angaben des in Wien ansässigen IPI, "2012 für Journalisten das tödlichste Jahr seit 15 Jahren" werden.
Aber auch in demokratischen Staaten ist die Pressefreiheit in Gefahr. Das Einsetzen für die Pressefreiheit und investigativer Journalismus kann für Journalisten lebensbedrohend sein.
In Österreich gibt es in den vergangenen Jahren vermehrt Angriffe auf die Pressefreiheit. Das vom Österreichischen Journalisten Club (ÖJC) mehrfach, auch in parlamentarischen Stellungnahmen, kritisierte Sicherheitspolizeigesetz schränkt massiv die Möglichkeiten der freien Berichterstattung ein. Die von Österreich viel zu früh umgesetzte Vorratsdatenspeicherung wird nun von der EU-Kommission neu geregelt. Nach "Spiegel"-Informationen soll bereits in den kommenden Monaten ein neuer Entwurf für die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorliegen. ÖJC-Präsident Fred Turnheim ersucht daher die österreichische Bundesregierung dringend, bei den Verhandlungen in Brüssel gleich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen. "Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht klar dem Lissabon-Vertrag und dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Daher sollte Österreich hier Vorreiter bei der Abschaffung sein", so der ÖJC-Präsident. Turnheim unterschreibt am 3. Mai, dem Tag der Pressefreiheit, die von der "AK Vorrat" initiierte "Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung".
Der ÖJC fordert, auch am Tag der Pressefreiheit, eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes. So wird der § 38 SPG häufig von der Exekutive dafür benutzt, Journalisten von einem Einsatzort "wegzuweisen".
Die unabhängige und kritische Berichterstattung und die damit verbundene demokratische Form des Journalismus hat den äquivalenten Schutz zu genießen, wie die anderen drei Säulen der demokratischen Gesellschaft, die Exekutive, die Legislative und die Judikative.
Quelle: ÖJC
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